“Texte und Bilder sind das Kapital der kreativen Berufsgruppen.“
Wir ihr wisst musste ich leider schon mehrfach vor Gericht meine Urheberrechte verteidigen. Da ich Mitglied bei mediafon bin, wurde mir für die Durchsetzung meiner Forderungen eine Anwältin zur Seite gestellt: Julia Grißmer. Sie ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht in Frankfurt. Seit 2001 betreut und vertritt sie Fotografen, Journalisten, Autoren, Künstler, Designer und andere Medienschaffende sowie Rechteverwerter.
An einem sonnigen Mittag saßen wir gemeinsam in einem Frankfurter Café und ich nutzte die Gunst der Stunde, um sie zu ihrer Arbeit zu interviewen.
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Frau Grißmer, Sie arbeiten nun seit vielen Jahren als Anwältin für Urheber- und Medienrecht. Wie beurteilen Sie die aktuelle Entwicklung: Wird der Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer laxer?
Julia Grißmer: Ja. Dass bestimmte Werke urheberrechtlich geschützt sind, war früher vielen Menschen nicht bekannt. Das hat sich spätestens seit dem Guttenberg-Fall oder den vielen Prozessen um illegales Filesharing geändert – hier hat die mediale Berichterstattung für die Aufklärung der Bevölkerung gesorgt. Doch leider schwindet gleichzeitig die Sensibilität für die Belange der Urheber in der öffentlichen Meinung.
Ist diese Tendenz auch in den Gerichtsurteilen der jüngsten Zeit zu erkennen?
Julia Grißmer: Nein, nach meiner persönlichen Erfahrung nicht. Urheberrechte werden von deutschen Gerichten weiterhin als hohes, schützenswertes Gut betrachtet.
Was raten Sie betroffenen Medienschaffenden? Wie sollen wir unser geistiges Eigentum schützen? Und die Interessen unserer Kunden verteidigen? Denn diese haben ein großes Interesse an „Unique Content“ – also an eigenen Bildern oder Texten, die nur für ihr Unternehmen sprechen und nicht gleichzeitig auch noch die Konkurrenz bewerben.
Julia Grißmer:Ich rate allen Medienschaffenden, Mitglied in einem Verband zu werden, der seinen Mitgliedern Rechtsschutz bietet: Zum Beispiel ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband DJV oder mediafon als Beratungsnetzwerk für Solo-Selbstständige. Mitglieder diese Verbände haben Anspruch auf rechtliche Beratung und ggf. Vertretung durch Anwälte sowie Rechtsschutz für Gerichtsverfahren. Der Rechtsschutz bezieht sich natürlich nicht nur auf Urheberrechtsverletzungen. Beispielsweise erhalten auch Journalisten Rechtsschutz bezüglich äußerungsrechtlicher Streitigkeiten – schließlich ist die kritische Berichterstattung ein Merkmal der freien Berufsausübung.
Wie gehen Betroffene am besten vor?
Julia Grißmer: Bitte nicht auf sich beruhen lassen – Urheberrechtsverletzungen sind keine „Kavaliersdelikte“, die Medienschaffende stillschweigend akzeptieren sollten. Es spricht nichts dagegen, dass der Urheber den Verletzer zuerst selbst anschreibt. Aber bei der Formulierung des Schreibens und der Schadenersatzforderung sollten sich die Betroffenen unbedingt nach den Vorgaben der Berufsverbände richten. Die dort vorgesehenen Honorartabellen bilden eine gute Grundlage zur Berechnung des Schadenersatzes, die dann auch vor Gericht akzeptiert wird.
Ein Beispiel: Eine Journalistin, die für eine Tageszeitung schreibt, kann für eine ungenehmigte Zweitverwertung im Internet eventuell mehr verlangen, als sie für die Erstverwertung erhalten hat. Denn eine Verwendung im Internet hat immer einen höheren Verbreitungsgrad als die Verbreitung via Print.
Außerdem erfolgen solche Nutzungen häufig in einem PR-Kontext und nicht in einem redaktionellen Umfeld – dieser Fakt sollte von Betroffenen unbedingt bei der Berechnung des Schadenersatzes mit einbezogen werden.
Können wir uns schützen? Zum Beispiel via Plagaware, der Software für den Contentschutz? Oder die Verbreitung von Fotos nachverfolgen mit Tineye, der Rückwärtsbildersuchmaschine?
Julia Grißmer: Urheber sollten aktiv nach Rechteverletzern suchen, denn die Texte, Bilder etc. sind das Kapital der kreativen Berufsgruppen und die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Wenn Medienschaffende darauf verzichten, geht die Exklusivität ihrer Texte oder Bilder verloren. Die Kunden könnten irgendwann fragen, warum sie noch zahlen müssen – es gibt doch alles „umsonst“ im Internet!
Wichtig ist aber auch die Nennung des Urhebers im Zusammenhang mit der Verwendung seiner Werke (z.B. im Impressum des Auftraggebers). Hier agieren viele Kreative leider nicht aktiv genug – dabei geht ihnen hier auch die Werbewirkung verloren.
Gerade wenn sich Unternehmen bei anderen Unternehmen „bedienen“, entstehen oft Wettbewerbsnachteile – Suchmaschinen strafen zum Beispiel doppelten Content ab. Gibt es Mittel und Wege, über das Urheberrecht hinaus gegen Text-, Design- oder Bilddiebe vorzugehen?
Julia Grißmer: Die Kunden der Urheber können ebenfalls tätig werden, wenn ihre Rechte verletzt wurden – hier sind vor allem Markenrecht oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu nennen. Wird zum Beispiel eine komplette Website inklusive Texten, Bildern und Quellcode geklaut, kann ein solches Vorgehen durchaus ratsam sein.
Gibt es eine Faustregel, was urheberrechtlich geschützt ist und was nicht? Die Formulierung von der „kleinen Münze“ ist für uns juristische Laien doch eher schwer nachvollziehbar …
Julia Grißmer: Je länger z. B. ein gestohlener Text ist, umso größer sind die Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen. Grundsätzlich gilt, dass die „schönen Künste“ anders bewertet werden als zum Beispiel ein Anwaltstext oder ein Werbetext.
Doch auch diese Texte sind durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie sich von durchschnittlichen Texten abheben – wenn zum Beispiel einprägsame Sprachbilder oder ein ganz bestimmter Formulierungsstil benutzt werden.
Wichtig ist, dass sich Medienschaffende umfassend beraten lassen von einem erfahrenen Fachanwalt – dieser wird exakt und ehrlich beurteilen, ob ein Werk geschützt ist oder nicht.
Vielen Dank für dieses Gespräch, Frau Grißmer.
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Weitere Informationen zu Julia Grißmer und ihrer Kanzlei findet ihr unter http://www.ra-grissmer.de/.
Genau darum geht es: ums Kapital. Und um alle Probleme, die sich bekanntlich aus der Kapitalwirtschaft ergeben. Warum wollen UrheberInnen unbedingt ein Teil dieses Wirtschaftssystems sein und bleiben?
Weil wir Teil des Systems sind und blöderweise im Supermarkt an der Kasse bezahlen müssen. Solange sich also am System nichts ändert, werde ich mein Kapital inform von Texten verteidigen.
Was übrigens nicht heißt, dass ich nichts dafür tue, dass sich dieses System ändert ;o))
Liebe Frau Goede,
Wir sollten uns auf die veränderte Lage und Bedürfnisse einstellen und uns positiv anpassen, anstatt alte Lösungen für neue Situationen zu zwingen :)
Wie Ibrahim Evsan in seinem Artikel schreibt:
“Wir alle sind Verbrecher des Urheberrechts. Und wenn nur ein einzelner behauptet, niemals einen nicht bezahlten Titel konsumiert zu haben, ist er für mich der heilige digitale Messias. Deswegen muss Medienkompetenz in meinen Augen vollkommen neu definiert werden. Es muss ein anderes Verständnis des Gesamtsystems entstehen. Die Menschen können ihre Kreativität leben. Klassische Kreative (Musiker beispielsweise) beobachten derweil, wie die bestehenden Wertschöpfungsmodelle aufweichen. Digitale Supermächte und die viel beschworene neue Spezies des ‘Pro-Sumenten’ beanspruchen ihr Stück vom Kuchen.”
In volle Länge: <a href="http://www.thethirdclub.de/gruender/84/warum_die_gema_weg_muss/"
Beste Grüße
Lieber Herr Reich,
Sie und Ibrahim Evsan haben vollkommen Recht!
Aber solange das System so funktioniert wie es funktioniert, lasse ich mir nur sehr ungern die Butter vom Brot nehmen. Denn ich esse sehr gerne ;o))
Beste Grüße aus Frankfurt,
Christa Goede
ad Jens
Urheberrecht ist ganz im Sinne von Karl Marx
http://sistlau.blogspot.co.at/2012/06/urheberrecht-und-kapital.html